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Bewerbung Österreich: Was anders ist als in Deutschland
12. Oktober 2026
Eine Bewerbung in Österreich ähnelt der in Deutschland stark. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse sind auch hier Standard. Die wichtigsten Unterschiede liegen beim Gehalt, bei österreichischen Begriffen und beim Umgang mit akademischen Titeln: Stellenanzeigen müssen ein Mindestentgelt nennen, Gehälter werden meist 14-mal im Jahr ausbezahlt, und Titel gehören selbstverständlich in die Anrede.
Dieser Ratgeber richtet sich an dich, wenn du aus Deutschland nach Österreich wechseln willst. Er hilft aber auch, wenn du aus Österreich kommst und wissen willst, worauf du bei deutschen Kolleginnen und Kollegen achten musst.
Die Unterlagen: Was in Österreich üblich ist
Die klassische Bewerbungsmappe besteht in Österreich aus denselben Teilen wie in Deutschland:
- Lebenslauf: tabellarisch, meist ein bis zwei Seiten, umgekehrt chronologisch.
- Bewerbungsschreiben (oft auch Motivationsschreiben genannt): eine Seite, auf die konkrete Stelle zugeschnitten.
- Zeugnisse: Dienstzeugnisse früherer Arbeitgeber, Abschlusszeugnisse und relevante Zertifikate.
Verschickt wird die Bewerbung heute fast immer per E-Mail oder über ein Online-Formular, am besten als PDF.
Bewerbungsfoto: Ein Foto im Lebenslauf ist in Österreich weiterhin verbreitet, aber keine Pflicht. Wenn du eines verwendest, dann ein aktuelles, professionelles Bild.
Dienstzeugnis statt Arbeitszeugnis: In Österreich heißt das Arbeitszeugnis meist Dienstzeugnis. Es fällt oft deutlich kürzer und sachlicher aus als ein deutsches Arbeitszeugnis und nennt vor allem Dauer und Art der Tätigkeit. Ein Dienstzeugnis darf nichts enthalten, was dir die weitere Jobsuche erschwert. Wenn du aus Deutschland kommst, kannst du deine ausführlichen Arbeitszeugnisse ganz normal beilegen.
Gehalt in Stellenanzeigen: Pflichtangabe mit Untergrenze
Der auffälligste Unterschied für Bewerbende aus Deutschland: In österreichischen Stellenanzeigen steht ein Gehalt. Seit 2011 verpflichtet das Gleichbehandlungsgesetz Arbeitgeber, im Inserat das Mindestentgelt anzugeben, das für die Stelle gilt, etwa laut Kollektivvertrag. Gibt es die Bereitschaft, mehr zu zahlen, muss auch das erwähnt werden.
Eine typische Formulierung sieht so aus:
> „Für diese Position gilt ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von X Euro brutto pro Monat auf Vollzeitbasis. Die Bereitschaft zur Überzahlung ist abhängig von Qualifikation und Erfahrung gegeben.“
Wichtig: Diese Zahl ist die Untergrenze, nicht automatisch das Angebot. Mit passender Erfahrung kann das tatsächliche Gehalt darüber liegen. Der Satz „Bereitschaft zur Überzahlung“ ist dein Hinweis, dass Verhandlungsspielraum besteht.
Kollektivvertrag statt Tarifvertrag: Der Kollektivvertrag (kurz KV) regelt in Österreich für sehr viele Branchen Mindestgehälter und weitere Arbeitsbedingungen. Wenn ein Inserat deinen KV nennt, kannst du die Gehaltstabelle dazu online nachschlagen.
14 Gehälter: So rechnest du richtig
In Österreich sehen die meisten Kollektivverträge zwei Sonderzahlungen vor: den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration. Umgangssprachlich spricht man vom 13. und 14. Gehalt. Diese Sonderzahlungen werden steuerlich begünstigt behandelt.
Das hat Folgen für den Vergleich:
- In Österreich wird Gehalt meist als Bruttomonatsgehalt angegeben.
- In Deutschland ist oft das Jahresbrutto üblich, verteilt auf 12 oder 13 Gehälter.
- Für einen fairen Vergleich rechnest du: Monatsbrutto × 14 = Jahresbrutto.
Beispiel: 3.000 Euro brutto im Monat entsprechen bei 14 Gehältern 42.000 Euro brutto im Jahr.
Gehaltsvorstellung angeben: Wenn das Inserat nach deinem Gehaltswunsch fragt, sei eindeutig. So vermeidest du Missverständnisse:
- „Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 3.400 Euro brutto pro Monat (14-mal jährlich).“
- „Ich stelle mir ein Jahresbruttogehalt von rund 47.600 Euro vor.“
Orientiere dich dabei am genannten Mindestentgelt und an deiner Erfahrung. Für den Netto-Vergleich helfen offizielle Brutto-Netto-Rechner, weil sich Steuern und Abgaben zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden.
Sprache: Österreichisches Deutsch im Bewerbungsschreiben
Du bewirbst dich auf Deutsch, aber einige Begriffe sind in Österreich anders. Diese solltest du kennen:
- Jänner statt Januar (auch im Datum üblich)
- Matura statt Abitur
- Lehre und Lehrabschlussprüfung für die Berufsausbildung im Betrieb
- Karenz statt Elternzeit
- Präsenzdienst (Grundwehrdienst) und Zivildienst
- Dienstgeber und Dienstnehmer (neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Inserat oder Stellenausschreibung statt Stellenanzeige
- Volksschule statt Grundschule
- AMS (Arbeitsmarktservice) als öffentliche Arbeitsvermittlung
Tipp für Deutsche: Übertreib es nicht. Ein Bewerbungsschreiben voller Austriazismen wirkt schnell bemüht. Schreib natürlich und übernimm die Begriffe, die im Inserat stehen. Wenn dort „Dienstort Graz“ steht, kannst du ebenfalls vom Dienstort sprechen.
Tipp für Österreicherinnen und Österreicher, die sich in Deutschland bewerben: Umgekehrt gilt dasselbe. „Matura“ oder „Karenz“ verstehen deutsche Personalabteilungen nicht immer sofort. Ergänze kurz: „Matura (entspricht dem Abitur)“.
Titel, Anrede und Ton
Akademische Titel spielen in Österreich im Berufsalltag eine sichtbare Rolle. Steht in der Ausschreibung oder auf der Website ein Titel, verwende ihn in der Anrede:
- „Sehr geehrte Frau Mag. Berger,“
- „Sehr geehrter Herr DI Huber,“
- „Sehr geehrte Frau Dr. Novak,“
Deine eigenen Titel gehören in den Kopf des Lebenslaufs und in die Signatur, etwa „Mag. Anna Berger“ oder „Ing. Lukas Gruber“. Die Bezeichnung „Ing.“ ist in Österreich eine eigene Standesbezeichnung, die häufig HTL-Absolventen nach Berufspraxis tragen.
Beim Ton bleibst du am besten förmlich und höflich, bis dir das Unternehmen etwas anderes signalisiert. Manche Firmen, etwa Start-ups, schreiben Inserate in der Du-Form. Dann kannst du dich im Bewerbungsschreiben daran orientieren.
Deutsche Abschlüsse verständlich machen und praktisch vorgehen
Personalverantwortliche in Österreich kennen deutsche Abschlüsse meist gut. Eine kurze Einordnung schadet trotzdem nicht:
- „Abitur (allgemeine Hochschulreife)“
- „Ausbildung zur Industriekauffrau (duale Ausbildung, vergleichbar mit einer Lehre)“
- „Bachelor of Science, Hochschule München“
Bei reglementierten Berufen, etwa im Gesundheitsbereich, kann eine Anerkennung deiner Qualifikation nötig sein. Prüf das frühzeitig bei der zuständigen Stelle.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Inserat genau lesen: Mindestentgelt, KV, Dienstort, Anrede.
- Gehalt auf 14 Monate umrechnen und mit deinem aktuellen Jahresbrutto vergleichen.
- Lebenslauf anpassen: Titel, Abschlüsse kurz erklären.
- Bewerbungsschreiben mit der richtigen Anrede und eindeutiger Gehaltsangabe verfassen.
- Zeugnisse als PDF zusammenfassen.
Wenn du gezielt in Österreich suchst, kannst du in Arubaito die Stellensuche auf Österreich und optional auf eine Region mit Umkreis eingrenzen. Hast du ein Inserat selbst gefunden, fügst du den Link oder Text ein und erhältst einen Entwurf für das Anschreiben. Titel, Anrede und österreichische Begriffe prüfst du danach selbst, bevor du die Bewerbung abschickst.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher eine Arbeitserlaubnis für Österreich?
Nein. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger kannst du dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne Arbeitserlaubnis in Österreich arbeiten. Für bestimmte Berufe kann aber eine Anerkennung deiner Qualifikation nötig sein.
Ist das Gehalt im Inserat das, was ich bekomme?
Nicht unbedingt. Das Inserat nennt das Mindestentgelt, also die Untergrenze. Steht dort „Bereitschaft zur Überzahlung“, kannst du je nach Erfahrung mehr verhandeln.
Gehört ein Foto in den Lebenslauf?
In Österreich ist ein Bewerbungsfoto noch verbreitet, aber nicht verpflichtend. Wenn du eines verwendest, sollte es aktuell und professionell sein.
Muss ich als Deutsche oder Deutscher österreichische Begriffe verwenden?
Nein. Schreib natürlich und übernimm Begriffe, die im Inserat vorkommen. Wichtiger als einzelne Wörter sind die richtige Anrede mit Titel und eine eindeutige Gehaltsangabe.
Wie gebe ich meine Gehaltsvorstellung an?
Nenne einen konkreten Betrag und sag dazu, ob es um Monats- oder Jahresbrutto geht. Zum Beispiel: „3.400 Euro brutto pro Monat (14-mal jährlich)“.
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